Werdende Mütter haben während ihrer Schwangerschaft einige Rechte. Diese werden vor und nach der Geburt mit Hilfe des Gleichstellungsgesetzes und des Arbeitsgesetzes geregelt. Mutter und Kind sollen geschützt werden.
Rechte von Frauen während der Schwangerschaft
Während ihrer Schwangerschaft darf eine Frau nicht benachteiligt werden, weil sie ein Kind erwartet. In der Schweiz gilt es auch als verbotene Diskriminierung, eine weibliche Bewerberin nicht einzustellen, weil sie schwanger werden könnte.
Wenn sich Nachwuchs ankündigt, sollte man sich über die gesetztlichen Bestimmungen vertraut machen
Fragen nach einem bestehenden Kinderwunsch oder einer Schwangerschaft müssen daher bei einem Einstellungsgespräch nicht beantwortet werden. Soll jedoch eine Tätigkeit ausgeübt werden, die dem Kind gesundheitlich schaden könnte, weil beispielsweise mit gesundheitsschädlichen Chemikalien gearbeitet wird, sollte der Arbeitgeber auf jeden Fall über die Schwangerschaft informiert werden. Dann kann er geeignete Maßnahmen ergreifen, die Mutter und Kind vor einer Gefährdung schützen.
Kündigen in der Schwangerschaft
Schwangere Frauen und Mütter haben die Möglichkeit, unter Einhaltung der Fristen das Arbeitsverhältnis zu kündigen. Frauen, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben haben, aber während ihrer Schwangerschaft noch in der Probezeit waren, darf der Arbeitgeber nach dem Ende der Probezeit nicht kündigen, wenn das Kind noch keine 16 Wochen alt ist.
Die Gestaltung des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft muss die besondere Situation von schwangeren Frauen im Hinblick auf die Arbeitszeit, das eventuelle Eintreten einer Arbeitsunfähigkeit und bezüglich schwerer oder gefährlicher Arbeiten berücksichtigen. Daher gelten auch hier besondere Regelungen.
Die Arbeitszeit in der Schwangerschaft
Eine schwangere Frau kann täglich bis zu neun Stunden lang arbeiten. Entsprechend den Vorgaben des Mutterschutzes dürfen Frauen nicht gegen ihren Willen zur Arbeit verpflichtet werden. Außerdem sollten Schwangere und Mütter, die ihr Kind stillen, die Möglichkeit erhalten, sich hinzulegen, damit sie sich ausruhen können.
Schwangere, die in der Nacht tätig sind und lieber tagsüber arbeiten möchten, können dies mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Diese Regelung bezieht sich auf den Zeitraum zwischen 20 Uhr nachts und sechs Uhr morgens. Während dieser Zeitspanne ist es einer Schwangeren ab dem achten Schwangerschaftsmonat nicht mehr erlaubt, ihre Tätigkeit auszuüben. Ihr muss eine Arbeit angeboten werden, die tagsüber stattfindet. Falls das nicht möglich ist, hat die Frau ein Anrecht auf 80 Prozent ihres Gehalts, ohne nachts erscheinen zu müssen.
Regelungen bei gefährlichen oder schweren Arbeiten
Tätigkeiten, die die Gesundheit der Mutter oder des ungeborenen Kindes beeinträchtigen könnten, dürfen von schwangeren Frauen nicht ausgeführt werden. Ob bestimmte Arbeiten ein Risiko darstellen, muss von einer Fachperson geprüft werden.
Bei Tätigkeiten, die für Schwangere nicht geeignet sind, muss vom Arbeitgeber etwas Gleichwertiges vorgeschlagen werden. Es ist auch möglich, Maßnahmen zum Schutz der Schwangeren zu ergreifen. Falls beides nicht machbar ist, erhält die Frau 80 Prozent ihres bisherigen Gehalts, obwohl sie in diesem Fall nicht zur Arbeit kommen muss.
Arbeitsunfähigkeit während einer Schwangerschaft
Wenn die werdende Mutter ihren Arbeitgeber davon unterrichtet, kann sie nach Hause gehen oder daheim bleiben. Für diese Zeit wird jedoch kein Lohn gezahlt. Kommt die Frau während eines Zeitraums, der länger als zwei Monate dauert, nicht zur Arbeit, kann der Arbeitgeber ihren Urlaub kürzen.
Eine Lohnfortzahlung für einen bestimmten Zeitraum erfolgt nur, falls die Schwangere aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann. Sie benötigt dann ein ärztliches Attest. Während des ersten Beschäftigungsjahres wird das Gehalt im Allgemeinen für die Dauer von drei Wochen gezahlt.
Wird die Tätigkeit schon länger ausgeübt, hat dies eine Verlängerung der Lohnfortzahlung zur Folge. Das Gehalt wird gezahlt, wenn die Angestellte seit mindestens drei Monaten eine unbefristete Stelle hat. Auch für den Fall, dass eine dreimonatige Kündigungsfrist besteht, wird das Gehalt ausgezahlt. Andernfalls ist es bei befristeten Tätigkeiten erforderlich, dass ein Vertrag für die Dauer von mindestens drei Monaten abgeschlossen wurde, damit eine Lohnfortzahlung möglich ist.
Die Rechte von berufstätigen Müttern nach der Geburt des Kindes
Frauen dürfen in der Schweiz während der ersten acht Wochen nach der Geburt ihres Kindes nicht arbeiten, da ein Beschäftigungsverbot vorliegt. Zwischen der neunten und der sechzehnten Woche können Mütter arbeiten, wenn sie selbst es möchten. Bevor das Baby sechzehn Wochen alt ist, müssen Frauen nicht nachts arbeiten, sondern können tagsüber eine gleichwertige Tätigkeit ausführen.
Wie lange kann ich Mutterschaftsurlaub gehen?
Der Mutterschaftsurlaub kann nicht auf mehrere Zeiträume aufgeteilt werden. Damit ein Anspruch darauf besteht, ist es erforderlich, dass die Arbeitnehmerin neun Monate lang bei der AHV versichert war. Zusätzlich muss sie während eines Zeitraums von mindestens fünf Monaten gearbeitet haben, bevor das Kind geboren wurde.
Der Mutterschutz für stillende Frauen
Mütter, die stillen, können nur höchstens neun Stunden lang arbeiten. Sie haben die Möglichkeit, mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren, dass sie weder schwere noch gefährliche Tätigkeiten verrichten möchten. Diesen Frauen ist eine andere Arbeit anzubieten. Sollte dies nicht möglich sein, erhalten sie 80 Prozent ihres Gehalts. Der Arbeitgeber muss Müttern die zum Stillen erforderliche Zeit gewähren. Sie haben das Recht, sich zum Ausruhen hinzulegen.